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Blog der privaten Augenarztpraxis Dr. Brunotte

01Dez

Fehlsichtigkeit bei Kindern in "Besser Leben Hannover" erschienen

Eine Fehlsichtigkeit entsteht, wenn ein Auge von der Idealform abweicht. Ist es zu kurz oder die Brechkraft der optischen Medien (Hornhaut und Linse) zu schwach, kommt es zur Weitsichtigkeit (Hyperopie). Ist das Auge zu lang oder die Brechkraft der optischen Medien zu stark, kommt es zur Kurzsichtigkeit (Myopie).

Leider fallen Fehlsichtigkeiten im Kindesalter nicht immer auf. Man wird mit einer sehr schwachen Sehfähigkeit geboren. Die Sinneszellen werden erst sukzessive in den ersten 6 Lebensjahren geschult, wobei die besonders sensitive Phase in den ersten 1- 2 Lebensjahren liegt. Werden Brechungsfehler in jenem Alter nicht auskorrigiert, kann die Netzhaut und nach Weiterleitung der Information an das Gehirn kein scharfes Bild empfangen. Hat das betroffene Kind ungleich stark brechende Augen, ist das Auge mit schwächerer Brechkraft benachteiligt und wird in der Entwicklung schlechter trainiert. Bei Nichterkennen kann es zur bleibenden Schwachsichtigkeit kommen.

Wenn ein Erwachsener eine Sehverschlechterung auf einem Auge bemerkt, kann er durch seitengetrenntes Prüfen der Augen einen Unterschied wahrnehmen, vor allem einen Unterschied zum Vortag oder Vorwoche feststellen. Ein Kind mit einer angeborenen Fehlsichtigkeit kennt jedoch keinen Unterschied zu einem sehgesunden Kind. Das Kind hat also keinen Vergleich und nimmt die Fehlsichtigkeit als vermeintlich „normal“ an. Kinderaugen verfügen über sehr starke Akkommodationsfähigkeit (Möglichkeit nachzufokussieren), was manchmal zum Ausgleich der Fehlsichtigkeit führen kann. Kinder bedürfen deshalb Fremdhilfe in der Früherkennung von Fehlsichtigkeiten.

Einen Beitrag zum Erkennen von Fehlsichtigkeiten bieten die im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge eingeführten Untersuchungen:

  • In der U2 (zwischen 3.-10. Lebenstag)
  • U4 (zwischen 3.-4. Lebensmonat)
  • U5 (zwischen 6. bis 7. Lebensmonat)
  • U6 (zwischen 10.-12. Lebensmonat)
  • U7a (zwischen 2,5 bis 3. Lebensjahr)
  • U9 (kurz vor Schulbeginn mit etwa 5. Lebensjahr)

werden die Augen vom Kinderarzt mit untersucht.

Wenn die Eltern unabhängig von dieser Vorsorgeuntersuchung oder der Kinderarzt selber Auffälligkeiten feststellen, sollte unbedingt eine augenfachärztliche Untersuchung erfolgen.

Ein einfacher Test zum Ausschluss einer schwerwiegenden Störung der Augen ist der Durchleuchtungstest nach Brückner. Mit einem Augenspiegel wird dabei die Pupillenebene beleuchtet und der Rotreflex geprüft auf Seitengleichheit oder Verschattung.

Anzeichen, dass eine Fehlsichtigkeit vorliegen könnte, sind vermehrtes Zwinkern, Augenreiben, Abweichen eines Auges, häufiges Klagen über Kopfschmerzen. Oder stellt man als Elternteil, Kindergärtner( in), Lehrer(in) oder sonstiger Erziehungsberechtigter fest, dass die Augen vermehrt tränen, gehäuft Lidrandentzündungen auftreten, vermehrtes Blinzeln, ein Augenzittern oder Kopfschiefhaltung vorliegt, sollte ein Augenarzt zur Durchführung differenzierter Untersuchungen aufgesucht werden.

Fragen Sie Ihr Kind, in welcher Schulreihe es sitzt und ob es Tafelbild und Schrift im Schulheft gleichermaßen gut lesen kann.

Wird eine Fehlsichtigkeit rechtzeitig erkannt, kann über geeignete Brillenverordnungen die Sehschärfe trainiert werden. Manchmal muss ergänzend eine Abklebetherapie bei Ungleichsichtigkeiten der Augen erfolgen. Dabei wird das bessere Auge abgeklebt, um das schlechter sehende Auge zu schulen.

In meiner neu eröffneten Praxis kümmern wir uns um die Augen der gesamten Familie, ob jung oder alt. Individuell gehen wir auf Ihre Bedürfnisse ein und nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Dr. med. Inez Brunotte | Bodestr. 2-6 | 30167 Hannover | Tel. 0511/489 775 77

Artikel erschienen in Besser Leben Hannover Nr. 09 06/2018: Artikel herunterladen